Ziele der SVR

Die „Schweizerische Vereinigung für Raumenergie" hat sich zum Ziel gesetzt,
alle Aspekte der Raumenergie zu erforschen.

Einerseits werden theoretische Grundlagen vorgestellt zur

-       Förderung der Erweiterung des physikali­schen Weltbildes
-       Entwicklung daraus abgeleiteter neuer Energie­technologien

Andererseits geht es um Forschungen im Hinblick auf

-       mögliche technische Wandlungs- und Spei­cherverfahren
-       effiziente, umwelt­schonende und natursynergetische Umsetzung

Zur Erreichung dieser Ziele dienen

-       Bereitstellung wissenschaftlicher Grundlagenarbeiten im Infobereich
-       Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterbildung
-       Aufbau einzelner Arbeitsgruppen mit spezifischen Zielsetzungen

Vorstand

Präsident und Leitung

Adolf Schneider
Dipl.-Ing. UNI/STV

Büro Schaffhausen
Emmersbergstr. 1
8200 Schaffhausen

Tel.  052 620 0104
Fax: 052 620 01 04
Mobil: 079 616 1280

E-Mail:adolf.schneider(o)svrswiss.org

Geschäftsstelle

Inge Schneider
Journalistin

Büro Schaffhausen
Emmersbergstr. 1
8200 Schaffhausen

Postfach 1111
8032 Zürich

Tel.  044 380 12 07
Fax: 044 380 1208
Mobil: 079 616 1280

E-Mail: info@svrswiss.org

Forschung und Entwicklung

vakant

Software und Management

David Padányi-Gulyás
Dipl.-Ing.

Zehntenhofstr. 2
5430 Wettingen

Tel.056 430 0141
Mobil: 079 401 2324

E-Mail: dpg(o)dpg.ch

Marketing und Fundraising

Richard von Rickenbach
Holenweg 16

4434 Hölstein

Tel. 061 3286514
E-Mail: rvonrickenbach(o)uhbs.ch

Webauftritt

Christoph Schönthal
Koordinaten, siehe Impressum

 

 


Statuten

Die am 8. Mai 2009 gegründete Vereinigung hat folgende Bezeichnungen und Abkürzungen:

Schweizerische Vereinigung für Raumenergie SVR
Association Suisse de l'Ênergie Spatiale ASEP
Associazione Svizzera per l'Energia Spaziale ASES

Swiss Association for Space Energy 

Die in den Statuten angeführten Funktionsbezeichnungen von Personen stehen sinngemäss für beide Geschlechter.

1. Name und Sitz

1.1.  Unter dem Namen „Schweizerische Vereinigung für Raumenergie"  be­steht ein
        Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der je­weili­gen Geschäftsstelle.

1.2.  Der Verein kann gestützt auf einen Beschluss des Vorstandes gemäss Art. 61
        ZGB im Handelsregister eingetragen werden.

2. Zweck

2.1.  Zweck des Vereins ist:

a)  Die Erforschung der Raum­­energie, insbesondere ihrer technischen Wandlungs-
     und Spei­cherverfahren und ihrer umwelt­schonenden Umsetzung mittels effizienter
     und natursynergetischer Verfahren.

b)  Förderung der Erweiterung des physikalischen Weltbildes und da­raus abgeleiteter
     möglicher neuer Energietechnologien.

c)  Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten zum Erfah­rungs­­austausch sowie
     Fortbildungs- und Weiterbildungsmass­nahmen.

e)  Alle anderen Massnahmen, die dem Erreichen des Zwecks   förder­lich sind,
     besonders das Beschaffen und Sammeln von finan­zie­llen Mitteln zur Förderung der
     Ziele des Vereins.

f)   Publikation von Projekten, Informationen, Veranstaltungen und Know­-how.

g)  Einrichtung und Unterhalt eines Sekretariates für Information, Do­ku­mentation,
     Werbung, Organisation und Durchführung von Aktionen.

3. Gemeinnützigkeit

3.1  Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.

3.2. Die Mittel des Vereins dürfen ausschliesslich im Rahmen des Vereins­zwecks
       verwendet werden. Die Vereinsmitglieder erhalten keinerlei Gewinnanteile und
       in ihrer Eigenschaft als Vereinsmitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen
       aus Mitteln des Vereins. Die Mittel des Vereins dürfen weder mittelbar noch
       unmittelbar zurUnterstützung oder Förderung politischer Parteien verwendet
       werden.

3.3.  Ausscheidende Mitglieder erhalten keine Rückerstattung geleisteter Beiträge
       oder Anteile am Vereinsvermögen.

3.4   Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

3.5   Niemand darf durch unverhältnismässige Vergütung oder durch Zahlungen,
        die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.

3.6.  Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks darf das
        Vermögen ausschliesslich für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Das
        Vereinsvermögen kann auch einer anderen gemein­nützigen Körperschaft
        übertragen werden.

4. Mitgliedschaft

4.1. Als Mitglieder des Vereins kommen natürliche und juristische Per­sonen und
      Personenvereinigungen in Betracht. Natürliche Personen erwerben die
      Einzelmitgliedschaft, juristische Personen die Firmen­mitgliedschaft.

4.2. Die Mitglieder verpflichten sich, den jährlichen Mitgliedsbeitrag ihrer Kategorie
      zu entrichten. Es sind drei Kategorien von Mitglieds­bei­trägen festgelegt:

      -  Einzelmitglied mit Normalbeitrag
      -  Einzelmitglied mit reduziertem Beitrag (Mitglieder ohne Verdienst)
      -  Firmenmitglied mit Firmenbeitrag.

      Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge für die verschiedenen
      Mitgliederkategorien wird von der Mitgliederversammlung mit einfa­cher
      Mehrheit beschlossen.

4.3. Im Mitgliederbeitrag ist der Bezug des „NET-Journals" (Zweimonats-Publikation
      des Jupiter-Verlags) mit eingeschlossen.

4.4  Der Verein gewährt seinen Mitgliedern für eigene Veranstaltungen ei­nen
      Sonderrabatt.

4.5  Mit zielverwandten Vereinen kann eine gegenseitige Mitgliedschaft
      ab­geschlossen werden. Dabei gelten für beide Partnervereine die fol­genden
      Grundsätze:

      a)  Jeder Verein bleibt in seiner Gänze unabhängig.

      b)  Jeder Verein wirbt nur mit den Projekten, die er selbst unterstützt und
           durchgeführt hat bzw. die gemeinsam durchgeführt werden.

      c)   Jeder Verein besitzt nur eine Stimme in der Generalversammlung des
           Partnervereins.

      d)  Die Partnervereine schulden sich keine Mitgliedsbeiträge.

4.6. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.

4.7. Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber
      dem Vorstand oder durch den Tod natürlicher Personen.

5. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

       a)  Die Generalversammlung
       b)  Der Vorstand      
       c)   Die Geschäftsstelle: Sekretariat, Vereinskasse
       d)  Die Kontrollstelle

6. Die Generalversammlung

6.1.  Die Generalversammlung:

       a) wählt den Präsidenten, die übrigen Vorstandsmitglieder und die
           Kontrollstelle,   
       b) befindet über den Jahresbericht,
       c)  beschliesst auf Grundlage des Berichtes der Kontrollstelle über die
           Genehmigung der Jahresrechnung,
       d) beschliesst Statutenänderungen.

6.2.  Alle zwei Jahre findet eine ordentliche Generalversammlung statt.
       Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Ver­einszweck
       es erfordert, der Vorstand es beschliesst oder wenig­stens ein Fünftel der 
       Mitglieder dies verlangt.

6.3.  Der Präsident des Vorstandes beruft die Generalversammlung schrift­lich mit
       Angaben der Tagesordnung unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei
       Wochen ein. Den Vorsitz führt der Vorstandspräsident oder ein Tagespräsident.

6.4.  Vereinsbeschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der anwesenden Mitglieder
       gefasst. Statutenänderungen bedürfen der Zweidrittel-mehrheit der Anwesenden.

6.5.  Über die Vereinsbeschlüsse wird ein Protokoll geführt, das vom Protokollführer,
       der nicht Mitglied sein muss, zu unterzeichnen ist.

7. Der Vorstand

7.1.  Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem  Vizepräsidenten, dem
        Kassierer, dem Sekretär sowie weiteren Einzelmitgliedern bis maximal neun
        Personen. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und ist
        wieder wählbar.

7.2.  Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt.

7.3.  Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein rechtsgültig durch
        Kollektivunterschrift.

7.4.  Der Vorstand fasst seine Beschlüsse einstimmig. Über die Beschlüsse wird ein
        Protokoll geführt, das vom Protokollführer, der nicht Mitglied sein muss, zu
        unterzeichnen ist.

7.5.  Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern.

7.6.  Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie haben keinen An­spruch auf
       Sitzungsgeld oder sonstige Entschädigung. Es werden lediglich Versand- und
       Kommunikationsspesen vergütet.

8. Geschäftsstelle (Sekretariat)

8.1.  Die Geschäftsstelle wird vom Sekretär geleitet (Stellvertreter: Kas­sierer)

8.2.  Ihre Aufgaben umfassen insbesondere:

        a)     die anfallende Korrespondenz, Telefon-, Fax- und E-Mail-Dienst
        b)     Führung der Informations- und Kontaktstelle
        c)      Betreuung des Internets       
        d)     Führung  der  Vereinsbuchhaltung  unter  Leitung  des
                Kassierers(Stellvertretung: Sekretär).

9. Vereinsmittel

Die für die Arbeit des Vereins erforderlichen Finanzen werden aufgebracht durch:

        a)     Mitgliederbeiträge
        b)     Legate, Zuwendungen von Gönnern und der öffentlichen Hand
        c)      Sponsoring
        d)     Entschädigung für die Leistungen des Vereins.

10. Das Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres.

11. Auflösung

13.1.  Die Auflösung und Liquidation des Vereins untersteht den ge­setz­lichen
         Bestimmungen.

13.2.  Die Generalversammlung entscheidet, wem im Falle der Auflösung das
         Vereinsvermögen zufällt. Es muss im Sinne des Vereinszwecks verwendet
         werden.

13.3.  Diese Statuten unterstehen schweizerischem Recht.

Wettingen, 8. Mai 2009


Beitritt

Anmeldung zur Mitgliedschaft

Name: _________________________________________________________

Vorname: ______________________________________________________

Beruf: __________________________________________________________

Geb.-Datum: ____________________________________________________

Strasse: ________________________________________________________

PLZ/Ort/Land: __________________________________________________

Tel.P.: _________________________________________________________

Tel.G.: _________________________________________________________

E-Mail/Fax: _____________________________________________________

Spez.-Kenntnisse/Sprachen : ____________________________________

________________________________________________________________

Jahresbeitrag (Inland/Ausland) :  CHF  160.- / Euro 130.-

Reduzierter Jahresbeitrag
für Schüler/Studenten/Rentner:    CHF  110.-/ Euro   90.-

Im Mitgliederbeitrag für das Rechnungsjahr (1. Juni bis 31. Mai) ist der Bezug des zweimonatlich erscheinenden "NET-Journals" inbegriffen. Ausserdem erhalten Mitglieder ein Passwort, das ihnen in Verbindung mit der Benutzer-ID (E-Mail-Adresse) den Zugriff zum Mitgliederbereich der Webseite ermöglicht (unter Archiv).

Zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung. Über­wei­sung auf das
Postscheckkonto der SVR Nr. 85-170517-2, Vermerk: SVR-Jahres­beitrag.

Ort/Datum: ______________________________________________________

Unterschrift: _____________________________________________________

 

Kontakt

Adolf Schneider

Emmersbergstr. 1
CH-8052 Schaffhausen
Tel.  +41(0)52 620 0104
Fax: +41(0)52 620 0104
Handy: +41(0)79 616 1280

E-Mail: info@svrswiss.org